REGLEMENT GRAND PRIX DU VIN SUISSE 2010
Art. 1 ZIEL
Der Grand Prix du Vin Suisse oder Grosse Preis des Schweizer
Weins (GPVS) will objektiv den aktuellen Stand der sensorischen
Qualität der Schweizer Weine dokumentieren.
Alle Erzeuger von Schweizer Wein haben die Möglichkeit,
an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Die Weine werden in
verschiedenen Kategorien im Rahmen einer offiziellen, professionellen
und neutralen Degustation bewertet.
Der Grand Prix du Vin Suisse soll zur Förderung der Qualität
des Schweizer Weins beitragen und diese in einem
Degustationswettbewerb unter Beweis stellen. Er soll die
Anstrengungen der Schweizer Weinwirtschaft zur Bewältigung
der aktuellen Herausforderungen im nationalen und
internationalen Weinmarkt unterstützen.
Der Wettbewerb steht unter dem Patronat des Schweizerischen
Önologen-Verbandes.
Art. 2 Verantwortlichkeiten und Strukturen
2.1 Allgemeines
Der Grand Prix du Vin Suisse ist ein gemeinsames Projekt
der Vereinigung VINEA, Sierre und des europäischen Weinmagazins
VINUM, Zürich.
VINEA ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung
der Degustationen und stellt die Infrastruktur und
das Personal zur Verfügung, damit der Wettbewerb nach
den Grundsätzen des Önologen-Verbandes durchgeführt
werden kann.
2.2 Technische Kommission
Die Juryleitung des Grand Prix setzt sich aus zwei Personen
zusammen, welche die reglementskonforme Durchführung
der Weinselektion für die Preisverleihung überwachen und
die dazu notwendigen Richtlinien erstellen. Sie begleiten die
Vorbereitungen der Degustation und deren Abwicklung, die
Kontrolle der Degustationsresultate und die Organisation der
mit der Preisverleihung verbundenen Aktivitäten.
Art. 3 Zulassung und Auswahl der Weine
3.1 Allgemeines
Alle Schweizer Weine, die vollumfänglich auf in der Schweiz
geernteten Trauben basieren, werden zum Grand Prix zugelassen.
3.2 Anforderungen an die Weine
Es sind nur Weine in Originalausstattung zugelassen. Die
Etiketten müssen alle vom Gesetz vorgegebenen Angaben
aufweisen.
3.3 Produktions- und Vorratsmenge
Für die Zulassung zum Grand Prix bedarf es einer Produktionsmenge
von mindestens 1000 Einheiten (Flaschen oder
halbe Flaschen). Davon müssen 300 Einheiten zum Zeitpunkt
der offiziellen Preisverleihung vom Herbst 2010 noch im Verkauf
sein. Die Erzeuger der nominierten Weine (der 6 besten
pro Kategorie) werden an die Preisverleihung und Gala zum
Grand Prix eingeladen und stimmen zu, den Organisatoren für
den Anlass 12 Flaschen des betreffenden Weines kostenlos
zur Verfügung zu stellen.
Art. 4 Weinkategorien
1. Weissweine
1.1 Chasselas
1.2 Müller Thurgau (Riesling-Silvaner)
1.3 Andere sortenreine Weissweine
1.4 Assemblagen
2. Rosé und Federweisse
3. Rotweine
3.1 Pinot noir
3.2 Gamay
3.3 Merlot
3.4 Andere sortenreine Rotweine
3.5 Assemblagen
4. 4. Weine mit Restzucker (8 g/l oder mehr)
Verstärkte (mutierte) Weine sind zugelassen.
Schaumweine sind nicht zugelassen.
Art. 5 Degustation: Daten 2010
Die Degustationen für den Grand Prix finden im Juni 2010
statt.
Art. 6 Anmeldung
6.1 Bedingungen
Die Teilnehmer füllen für jeden Wein ein Anmeldeformular
aus. Bei der Einschreibung erhält jeder Wein eine Identifikationsnummer,
die er bis zum Schluss des Wettbewerbs
beibehält.
6.2 Anmeldeformular
Das Anmeldeformular enthält für jeden Wein:
• die Anschrift des Produzenten
• den Ursprung und/oder die Herkunft des Weines
• die Rebsorte(n)
• den Jahrgang
• die Weinkategorie (gemäss Artikel 4)
• den Alkoholgehalt
• den Restzucker in ganzen Zahlen (keine Kommastellen)
Obligatorische Angabe! Eine unzutreffende
oder fehlende Restzucker-Deklaration führt zur Disqualifikation
des Weines, weil die Gruppierung der
Weine in den einzelnen Kategorien nach Restzuckergehalt
erfolgt. Die korrekte Angabe ist aus Gründen
der Fairness unverzichtbar.
• die Anzahl produzierter Flaschen
• die Losnummer (gemäss LKV, Art. 27)
• den Verkaufspreis an Private (ab Keller, inkl. MWST)
• die Unterschrift des Teilnehmers, mit der dieser
bestätigt, dass der Wein den gesetzlichen Anforderungen
entspricht.
6.3 Anzahl Flaschen pro Wein
Für jeden zur Degustation angemeldeten Wein müssen drei
Flaschen – oder eine der Menge von 2.25 Litern entsprechende
Anzahl Gebinde (75cl, 70cl, 50cl oder 37.5cl) – zur
Verfügung gestellt werden. Die Flaschen müssen vor dem
26. Mai 2010 bei dieser Annahmestelle eintreffen:
GRAND PRIX DU VIN SUISSE
VINEA
Rue Sainte Catherine 4
Case postale 966
CH – 3960 SIERRE
6.4 Kosten
Die Anmeldegebühr pro Wein beträgt inkl. MWST. 398 838
CHF 130.- (CHF 110.- für den zweiten und jeden weiteren
Wein).
Beispiel:
1. Wein CHF 130.–
2. Wein CHF 110.–
3. Wein CHF 110.– etc.
Das Anmeldeformular gilt als Basis für die Rechnungstellung.
Die Einschreibegebühr ist vor dem 26. Mai 2010 zu
begleichen.
Zahlungsmöglichkeiten:
• Post-Überweisung auf Konto 17-675671-3
• Online mittels Kreditkarte (VISA, Mastercard,
Postcard). Nur bei online-Einschribung möglich!
(sichere Zahlungsweise)
Art. 7 Beurteilung der Weine
Die Weine werden nach Weinkategorie (Art.4), Rebsorte,
Jahrgang und Restzuckergehalt gruppiert. Die Reihenfolge
der Weine innerhalb der Gruppen bestimmt ein Computerprogramm
nach Zufallsprinzip.
Jeder Wein wird durch eine fünfköpfige Jury, der ein Tischsekretär
vorsteht, degustiert.
Das Bewertungssystem basiert auf dem von der O.I.V. und
der UIOE entwickelten Degustationsformular für internationale
Degustationswettbewerbe. Dieses Formular hat eine
Wertungsskala von 100 Punkten.
Die Jurymitglieder werden von der Juryleitung des Grand
Prix sowie VINEA und VINUM ausgewählt und können im
Verhinderungsfall nur durch diese ersetzt werden.
Art. 8 Wettbewerbs -Auss chreibung, Ausz eichnungen
und Mitteilung der Resultate
8.1 Ausschreibung
Die Ausschreibung des Grand Prix du Vin Suisse geschieht
mittels Presse-Communiqué. Gleichzeitig erhalten die Produzenten
die Ausschreibung per Post, und das europäische
Weinmagazin VINUM berichtet darüber im Frühjahr 2010.
8.2 Preise und Veröffentlichung der Resultate1)
Grand Prix du Vin Suisse – Weinwettbewerb
Folgende Auszeichnungen werden vergeben:
Gold-Diplom
Silber-Diplom
Gemäss den Reglementen der USOE dürfen nicht mehr als 30 Prozent der angestellten Weine mit einer Auszeichnungen bedacht werden.
Die Resultate werden den Produzenten individuell per Post
mitgeteilt und via Pressemitteilung kommuniziert.
Für jeden prämierten Weine erhalten die Winzer ein Diplom.
Ergänzend dazu können die Winzer Gold- und Silber-Medaillen
als Sticker erwerben und auf die prämierten Weine
kleben (Versand der Sticker per Post).
Die komplette Liste der mit Gold und Silber ausgezeichneten
Weine wird in einem speziellen Kapitel im Weinführer
2011/2012 dargestellt.
Des weiteren erscheint diese Liste auf der Internetseite
www.grandprixduvinsuisse.ch und wird auch darüber hinaus
breit gestreut und publiziert.
2) gala zum grand prix du vin suisse
Die Produzenten der bestbewerteten und nominierten Weine
werden an die offizielle Preisverleihung und Gala vom 5. November
2010 in Bern eingeladen. In jeder Kategorie gibt es
sechs Nominierte, von denen drei an diesem Tag einen Preis
erhalten. Der Preis besteht aus einem kunstvoll gestalteten
Pokal mit persönlicher Widmung.
Die nominierten Weine und ihre Erzeuger werden in der Ausgabe
September 2010 des Weinmagazins VINUM publiziert.
Die drei Erstplatzierten jeder Kategorie sind Gegenstand einer
Reportage von VINUM im Dezember 2010 sowie eines
eigenen Kapitels im Weinführer 2011/2012.
3) Spezialpreise
• Prix Bio Suisse: Für den besten Wein aus biologischem Anbau.
• Prix Vinissimo: Für den Wein mit der absoluten Höchstnote.
• Schweizer Winzer(in) des Jahres:
Diese Auszeichnung wird aufgrund von folgenden Kriterien vergeben:
- Anzahl nominierte Weine
- Anzahl Kategorien, in denen eine Nomination
erreicht wurde
- Anzahl Gewinner-Weine (1. Rang)
- sollten diese Kriterien zu mehr als einem
Kandidaten führen, wird das beste Verhältnis von
eingereichten zu nominierten Weinen
berücksichtigt.
Die Gewinner dieser Sonderpreise werden ebenfalls in der
VINUM-Reportage vom Dezember 2010 sowie im Weinführer
2011/2012 aufgeführt.
Die Preisverleihung und Gala zum Grand Prix du Vin Suisse
ist öffentlich.
Art. 9 Rekurs
Die Resultate der Grand Prix-Degustation sind endgültig. Es
gibt keine Rekursmöglichkeit.
Art. 10 Anerkennung des Reglements
Der Teilnehmer anerkennt die Bestimmungen des vorliegenden
Reglements.
Sierre/Zurich, März 2010
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