F |  D |  E

  Die Schweizer Weine
EMPFANG
KONTAKTIEREN
SIE UNS
SCHWEIZER WEINFÜHRER
WEINCONCOURS
PRESSEMITTEILUNG
REGLEMENT
LISTE VON SIEGERN
FOTOS
SHOP
EREIGNISSE
PRESSESPIEGEL
SPONSOREN
PARTNER
Ringier Romandie VINEA
 
REGLEMENT GRAND PRIX DU VIN SUISSE 2010

Art. 1  ZIEL

Der Grand Prix du Vin Suisse oder Grosse Preis des Schweizer Weins (GPVS) will objektiv den aktuellen Stand der sensorischen Qualität der Schweizer Weine dokumentieren.
Alle Erzeuger von Schweizer Wein haben die Möglichkeit, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Die Weine werden in verschiedenen Kategorien im Rahmen einer offiziellen, professionellen und neutralen Degustation bewertet.
Der Grand Prix du Vin Suisse soll zur Förderung der Qualität des Schweizer Weins beitragen und diese in einem Degustationswettbewerb unter Beweis stellen. Er soll die Anstrengungen der Schweizer Weinwirtschaft zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im nationalen und internationalen Weinmarkt unterstützen.
Der Wettbewerb steht unter dem Patronat des Schweizerischen Önologen-Verbandes.

Art. 2  Verantwortlichkeiten und Strukturen

2.1 Allgemeines
Der Grand Prix du Vin Suisse ist ein gemeinsames Projekt der Vereinigung VINEA, Sierre und des europäischen Weinmagazins VINUM, Zürich.
VINEA ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Degustationen und stellt die Infrastruktur und das Personal zur Verfügung, damit der Wettbewerb nach den Grundsätzen des Önologen-Verbandes durchgeführt werden kann.

2.2 Technische Kommission
Die Juryleitung des Grand Prix setzt sich aus zwei Personen zusammen, welche die reglementskonforme Durchführung der Weinselektion für die Preisverleihung überwachen und die dazu notwendigen Richtlinien erstellen. Sie begleiten die Vorbereitungen der Degustation und deren Abwicklung, die Kontrolle der Degustationsresultate und die Organisation der mit der Preisverleihung verbundenen Aktivitäten.

Art. 3  Zulassung und Auswahl der Weine

3.1 Allgemeines
Alle Schweizer Weine, die vollumfänglich auf in der Schweiz geernteten Trauben basieren, werden zum Grand Prix zugelassen.

3.2 Anforderungen an die Weine
Es sind nur Weine in Originalausstattung zugelassen. Die Etiketten müssen alle vom Gesetz vorgegebenen Angaben aufweisen.

3.3 Produktions- und Vorratsmenge
Für die Zulassung zum Grand Prix bedarf es einer Produktionsmenge von mindestens 1000 Einheiten (Flaschen oder halbe Flaschen). Davon müssen 300 Einheiten zum Zeitpunkt der offiziellen Preisverleihung vom Herbst 2010 noch im Verkauf sein. Die Erzeuger der nominierten Weine (der 6 besten pro Kategorie) werden an die Preisverleihung und Gala zum Grand Prix eingeladen und stimmen zu, den Organisatoren für den Anlass 12 Flaschen des betreffenden Weines kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Art. 4  Weinkategorien

1. Weissweine
1.1 Chasselas
1.2 Müller Thurgau (Riesling-Silvaner)
1.3 Andere sortenreine Weissweine
1.4 Assemblagen

2. Rosé und Federweisse

3. Rotweine
3.1 Pinot noir
3.2 Gamay
3.3 Merlot
3.4 Andere sortenreine Rotweine
3.5 Assemblagen

4. 4. Weine mit Restzucker (8 g/l oder mehr)
Verstärkte (mutierte) Weine sind zugelassen.
Schaumweine sind nicht zugelassen.

Art. 5  Degustation: Daten 2010

Die Degustationen für den Grand Prix finden im Juni 2010 statt.

Art. 6 Anmeldung

6.1 Bedingungen
Die Teilnehmer füllen für jeden Wein ein Anmeldeformular aus. Bei der Einschreibung erhält jeder Wein eine Identifikationsnummer, die er bis zum Schluss des Wettbewerbs beibehält.

6.2 Anmeldeformular
Das Anmeldeformular enthält für jeden Wein:

• die Anschrift des Produzenten
• den Ursprung und/oder die Herkunft des Weines
• die Rebsorte(n)
• den Jahrgang
• die Weinkategorie (gemäss Artikel 4)
• den Alkoholgehalt
• den Restzucker in ganzen Zahlen (keine Kommastellen) Obligatorische Angabe! Eine unzutreffende oder fehlende Restzucker-Deklaration führt zur Disqualifikation des Weines, weil die Gruppierung der Weine in den einzelnen Kategorien nach Restzuckergehalt erfolgt. Die korrekte Angabe ist aus Gründen der Fairness unverzichtbar.
• die Anzahl produzierter Flaschen
• die Losnummer (gemäss LKV, Art. 27)
• den Verkaufspreis an Private (ab Keller, inkl. MWST)
• die Unterschrift des Teilnehmers, mit der dieser
bestätigt, dass der Wein den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

6.3 Anzahl Flaschen pro Wein
Für jeden zur Degustation angemeldeten Wein müssen drei Flaschen – oder eine der Menge von 2.25 Litern entsprechende Anzahl Gebinde (75cl, 70cl, 50cl oder 37.5cl) – zur Verfügung gestellt werden. Die Flaschen müssen vor dem 26. Mai 2010 bei dieser Annahmestelle eintreffen:

GRAND PRIX DU VIN SUISSE
VINEA
Rue Sainte Catherine 4
Case postale 966
CH – 3960 SIERRE

6.4 Kosten
Die Anmeldegebühr pro Wein beträgt inkl. MWST. 398 838 CHF 130.- (CHF 110.- für den zweiten und jeden weiteren Wein).

Beispiel:
1. Wein CHF 130.–
2. Wein CHF 110.–
3. Wein CHF 110.– etc.

Das Anmeldeformular gilt als Basis für die Rechnungstellung. Die Einschreibegebühr ist vor dem 26. Mai 2010 zu begleichen.

Zahlungsmöglichkeiten:
• Post-Überweisung auf Konto 17-675671-3
• Online mittels Kreditkarte (VISA, Mastercard, Postcard). Nur bei online-Einschribung möglich! (sichere Zahlungsweise)

Art. 7  Beurteilung der Weine

Die Weine werden nach Weinkategorie (Art.4), Rebsorte, Jahrgang und Restzuckergehalt gruppiert. Die Reihenfolge der Weine innerhalb der Gruppen bestimmt ein Computerprogramm nach Zufallsprinzip.
Jeder Wein wird durch eine fünfköpfige Jury, der ein Tischsekretär vorsteht, degustiert.
Das Bewertungssystem basiert auf dem von der O.I.V. und der UIOE entwickelten Degustationsformular für internationale Degustationswettbewerbe. Dieses Formular hat eine Wertungsskala von 100 Punkten.
Die Jurymitglieder werden von der Juryleitung des Grand Prix sowie VINEA und VINUM ausgewählt und können im Verhinderungsfall nur durch diese ersetzt werden.

Art. 8  Wettbewerbs -Auss chreibung, Ausz eichnungen und Mitteilung der Resultate

8.1 Ausschreibung
Die Ausschreibung des Grand Prix du Vin Suisse geschieht mittels Presse-Communiqué. Gleichzeitig erhalten die Produzenten die Ausschreibung per Post, und das europäische Weinmagazin VINUM berichtet darüber im Frühjahr 2010.

8.2 Preise und Veröffentlichung der Resultate

1)  Grand Prix du Vin Suisse – Weinwettbewerb

Folgende Auszeichnungen werden vergeben:
Gold-Diplom
Silber-Diplom


Gemäss den Reglementen der USOE dürfen nicht mehr als 30 Prozent der angestellten Weine mit einer Auszeichnungen bedacht werden.
Die Resultate werden den Produzenten individuell per Post mitgeteilt und via Pressemitteilung kommuniziert.
Für jeden prämierten Weine erhalten die Winzer ein Diplom. Ergänzend dazu können die Winzer Gold- und Silber-Medaillen als Sticker erwerben und auf die prämierten Weine kleben (Versand der Sticker per Post).
Die komplette Liste der mit Gold und Silber ausgezeichneten Weine wird in einem speziellen Kapitel im Weinführer 2011/2012 dargestellt.
Des weiteren erscheint diese Liste auf der Internetseite www.grandprixduvinsuisse.ch und wird auch darüber hinaus breit gestreut und publiziert.

2)  gala zum grand prix du vin suisse

Die Produzenten der bestbewerteten und nominierten Weine werden an die offizielle Preisverleihung und Gala vom 5. November 2010 in Bern eingeladen. In jeder Kategorie gibt es sechs Nominierte, von denen drei an diesem Tag einen Preis erhalten. Der Preis besteht aus einem kunstvoll gestalteten Pokal mit persönlicher Widmung.
Die nominierten Weine und ihre Erzeuger werden in der Ausgabe September 2010 des Weinmagazins VINUM publiziert.
Die drei Erstplatzierten jeder Kategorie sind Gegenstand einer Reportage von VINUM im Dezember 2010 sowie eines eigenen Kapitels im Weinführer 2011/2012.

3)  Spezialpreise

Prix Bio Suisse: Für den besten Wein aus biologischem Anbau.
Prix Vinissimo: Für den Wein mit der absoluten Höchstnote.
Schweizer Winzer(in) des Jahres: Diese Auszeichnung wird aufgrund von folgenden Kriterien vergeben:
- Anzahl nominierte Weine
- Anzahl Kategorien, in denen eine Nomination erreicht wurde
- Anzahl Gewinner-Weine (1. Rang)
- sollten diese Kriterien zu mehr als einem Kandidaten führen, wird das beste Verhältnis von eingereichten zu nominierten Weinen berücksichtigt.

Die Gewinner dieser Sonderpreise werden ebenfalls in der VINUM-Reportage vom Dezember 2010 sowie im Weinführer 2011/2012 aufgeführt.

Die Preisverleihung und Gala zum Grand Prix du Vin Suisse ist öffentlich.

Art. 9  Rekurs

Die Resultate der Grand Prix-Degustation sind endgültig. Es gibt keine Rekursmöglichkeit.

Art. 10  Anerkennung des Reglements

Der Teilnehmer anerkennt die Bestimmungen des vorliegenden Reglements.

Sierre/Zurich, März 2010

© Photos: Hans-Peter Siffert Winterthur | Made by Ringier web center